Experten suchen
Private Krankenversicherung - private Pfleversicherung - Pflegerente
Private Krankenversicherung - private Pfleversicherung - Pflegerente
In welcher Höhe die Pflegezusatzrentenversicherung abgeschlossen wird, kann frei entschieden werden. Zu niedrig sollte die Leistung nicht angesetzt sein, da bis zu erhebliche Kosten entstehen können, die nicht von der Pflichtversicherung gedeckt sind. Welche Höhe im persönlichen Fall ausreicht, lässt sich am einfachsten und sichersten im Gespräch mit einem unabhängigen Berater ermitteln. Da gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit mehr Ausgaben anfallen, etwa für den Kauf von einem Spezialbett, kann im Vertrag eine Sofortleistung vereinbart werden, die beispielsweise ab Pflegestufe II gezahlt wird, in Höhe von mehreren Pflegerenten.
Entscheidend ist, wann die die Versicherung aktiv wird. Hier gibt es mehrere Optionen. Viele Verträge sehen eine Leistung erst ab Pflegestufe III vor. Der Vertrag kann allerdings auch auf die anderen Pflegestufen ausgeweitet werden, bei entsprechend niedrigerer Leistung bzw. einer Beitragsbefreiung ab der ersten Pflegestufe. Der Versicherungsschutz gilt dann ein Leben lang.
Für die Karenz- und Wartezeiten sowie mögliche Besonderheiten sind die Tarifbestimmungen des Versicherers maßgeblich.
Diese Themen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die private Pflegerente
Die private Pflegekostenversicherung
Leistungen der privaten Pflegetageldversicherung
