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Krankenzusatzversicherung Lücken schliessen
Lücken schliessen
Umfassendere Leistungen beim Zahnersatz, für Sehhilfen, Heilpraktiker und Auslandsrücktransporte können gesetzlich Versicherte ausschließlich übereine private Zusatzversicherung abdecken. Unbedingt beachten müssen Zusatzversicherte, dass Spezialisten häufig sehr hohe Honorare verlangen. Private Zusatzversicherungen übernehmen meist jedoch nur bis zum 3,5-fachen Satz des normalen Arzthonorars. Deshalb sollte stets im Vorfeld einer Behandlung geklärt sein, ob die Versicherung das Arzthonorar übernimmt. Am besten informiert man sich direkt bei Vertragsabschluss der Zusatzversicherung genau über sämtliche Leistungen. So ist ein Versicherter im Krankheitsfall rundum geschützt.
Ihre Vorteile der Krankenzusatzversicherung
- freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)
- Heilpraktikerleistungen
- keine Zuzahlung bei Medikamenten
- hohe Erstattung für Sehhilfen
- weltweiter Versicherungsschutz
- hochwertiger Zahnersatz ohne Beschränkungen
Die Auswahl der Zusatzversicherung
Wichtig sind in der Regel nur die Versicherungen, mit denen Kassenpatienten die Selbstbeteiligung, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Brillen und Kontaktlinsen, senken können. Allerdings begrenzen die meisten Anbieter ihre Zuschüsse für den Zahnersatz in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Jahreshöchstbeträge. Gesetzlich Versicherte mit geringerem Einkommen sollten vor Abschluss prüfen, ob sie durch die Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit werden.
Mit der Zusatzpolice für den Chefarzt können gesetzlich Versicherte unter Umständen ihre medizinische Versorgung aufbessern. Falls möglich, Behandlung beim Zahnersatz zeitlich strecken oder staffeln, wenn der Zuschuss der Versicherung in der Höhe begrenzt ist.
Mit der Zusatzpolice für den Chefarzt können gesetzlich Versicherte unter Umständen ihre medizinische Versorgung aufbessern. Falls möglich, Behandlung beim Zahnersatz zeitlich strecken oder staffeln, wenn der Zuschuss der Versicherung in der Höhe begrenzt ist.
