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Gesetzliche Krankenversicherung - Tarife
Gesetzliche Krankenversicherung - Tarife
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, ähnlich privaten Krankenversicherungen freiwillig Wahltarife zur Steigerung ihrer Attraktivität anbieten zu können. Konkret stehen den Kunden einzelner Kassen Vertragsmodelle mit Selbstbehalten, Leistungsverzicht oder variabler Kostenerstattung zur Wahl.
Beitragsrückzahlungstarif
Selbstbehalt Tarif
Im Rahmen von Selbstbehalt Tarifen vereinbaren Versicherungsnehmer gesetzlicher Krankenkassen einen jährlichen Höchstbetrag, den sie aus eigenen Mittel für medizinische Behandlungen zu leisten bereit sind. In der Familienversicherung betrifft dies auch Behandlungskosten volljährigen Kinder sowie Ehepartner. Im Gegenzug werden von Versicherungsträgern Prämienzahlungen zugesagt. Der theoretische Selbstbehalt liegt dabei in allen Fällen über dem jährlichen Bonus, der zu Gunsten des Versicherten vereinbart wurde. Dieser hat daher ein gewisses finanzielles Risiko zu tragen, welches auf die Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämienzahlung begrenzt und daher in den meisten Fällen überschaubar ist. Versicherungsnehmer profitieren dann, wenn gewährte und im Voraus vereinbarte Bonuszahlungen selbst bezahlte medizinische Leistungen übersteigen. Die Verfügbarkeit des Tarifmodells sowie die Höhe des Selbstbehalts sind im Wesentlichen vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig. Grundsätzlich werden sich Selbstbehalt Tarife vorwiegend für diejenigen Kunden gesetzlicher Krankenversicherungen als rentabel erweisen, die über einen guten Gesundheitszustand verfügen und nur selten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Mit hohem Krankheitsrisiko behafteten Menschen wie chronisch Kranken ergeben sich bei Abschluss von Selbstbehalt Tarifen naturgemäß eher finanzielle Nachteile.
Kostenerstattungstarif
Der Kostenerstattungstarif ermöglicht gesetzlich Versicherten, sich hinsichtlich Leistungsangebot und Abrechnungsmodalitäten mit Privatpatienten gleichstellen zu lassen. Versicherungsnehmer profitieren vor allem vom erweiterten Leistungsangebot, das wesentlich von gesetzlichen Regelleistungen abweicht. Erbrachte medizinische Leistungen werden vom behandelnden Arzt nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet und direkt dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Dieser hat die Kosten selber zu begleichen und seiner Versicherungsgesellschaft zur Erstattung einzureichen. Die Erstattung erfolgt in diesem Zusammenhang in Höhe der gesetzlichen Kassensätze zuzüglich eines individuell vereinbaren Zusatzanteils. Dieser Zusatzanteil wird als vorab vertraglich geregelter prozentualer Anteil der Differenz aus Rechnungsbetrag und gesetzlichem Erstattungsbetrag errechnet. Der über Kassenleistung und Zusatzanteil hinausgehende Betrag ist vom Versicherungsnehmer zu tragen. Der Abschluss des Kostenerstattungstarifs sollte nur nach ausgiebiger Abwägung aller Vor- und Nachteile abgeschlossen werden. Aufgrund der vom Versicherten zu tragenden Kostenanteile und des damit verbundenem finanziellen Risikos ist der Kostenerstattungstarif Arbeitnehmern mit geringem Einkommen nur bedingt zu empfehlen.
Beispiel:
Rechnungsbetrag: 1000 Euro
Gesetzliche Kassenleistung: 600 Euro
vereinbarter Zusatzanteil (75 Prozent der Restsumme): 300
Vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen: 100 Euro
Beispiel:
Rechnungsbetrag: 1000 Euro
Gesetzliche Kassenleistung: 600 Euro
vereinbarter Zusatzanteil (75 Prozent der Restsumme): 300
Vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen: 100 Euro
