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Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsübersicht
Gesetzliche Krankenversicherung - Gesundheitsfonds
Ab 1. Januar 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den so genannten Gesundheitsfonds umgestellt. Alle Beitragszahler leisten ab diesen Zeitpunkt den gleichen Beitrag in die GKV (ähnlich der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Der Gesundheitsfonds wird von dem Grundgedanken getragen, dass es zwar rund 200 Krankenkassen mit bislang verschiedenen Beitragssätzen gibt, aber die medizinischen Leistungen für alle gesetzlich Krankenversicherte nahezu identisch sind. Der Gesundheitsfonds soll den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.
Einheitlicher Beitragssatz
Die Bundesregierung hat einen allgemeinen Beitragssatz, der von allen gesetzlich Versicherten paritätisch mit den Arbeitgebern getragen wird, in Höhe von 14,6 % (ermäßigter Beitragssatz 14 %) beschlossen. Hinzukommt ein weiterer Anteil von 0,9 %, der nur vom Versicherten selbst und nicht vom Arbeitgeber getragen wird. Damit ergibt sich für den Versicherten in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 15,5 % seit dem 1. Januar 2009. Zum 1. Juli 2009 wurde dieser Einheitsbeitrag auf 14,9 % gesenkt. Die Beiträge werden im Gesundheitsfonds gesammelt und vom Bundesversicherungsamt verwaltet. Der Gesundheitsfonds verteilt die eingenommenen Beiträge an die Krankenkassen (Grundbetrag und Zuschläge). Dabei sollen diejenigen Krankenkassen, die mehr Kranke und Senioren als Mitglieder aufweisen, einen höheren Beitragsanteil erhalten, als die Krankenkassen mit jungen, gesunden Versicherten.
Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes wurde so festgelegt, dass die geschätzten Ausgaben der Krankenkassen im laufenden Kalenderjahr im Idealfall gedeckt werden. Sofern eine Krankenkasse mit den zugeteilten Beiträgen nicht kostendeckend arbeiten kann, darf sie einen Zuschlag von den Versicherten verlangen. Dieser ist auf höchstens 1 Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Versicherten begrenzt. Der Zuschlag fällt nicht für mitversicherte Familienangehörige an.
Krankenkassenwechsel
Ein Krankenkassenwechsel ist auch weiterhin für den Versicherten in der GKV möglich. Es müssen dabei zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten und Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse von mindestens 18 Monaten.
- die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt,
- der Zusatzbeitrag erhöht wird oder
- eine Auszahlungsprämie an den Versicherten gesenkt wird.
Freiwillig versicherte Selbständige können sich auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Bislang musste der Versicherte sich in der Satzung der Krankenkasse vergewissern, ob im Versicherungsschutz auch ein Anspruch auf Krankengeld enthalten ist. Dieses wurde ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Der freiwillig versicherte Selbständige kann weiterhin zum ermäßigten Beitragssatz der GKV beitreten. Seit dem 1. Januar 2009 umfasst der Versicherungsschutz in der GKV für diesen Personenkreis kein Krankengeld. Der freiwillig Versicherte hat seitdem die Möglichkeit über einen Wahltarif den Krankengeldanspruch mitzuversichern. Hierfür muss eine separate Prämie in die GKV einbezahlt werden. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Wahltarife mit einem Krankengeldanspruch ohne vorherige Gesundheitsprüfung anzubieten. Da diese Regelung insbesondere für ältere Selbständige und Freiberufler mit erheblichen Zusatzkosten verbunden war, entschied die Bundesregierung das Krankengeld ab dem 1. August 2009 wieder einzuführen. Demnach haben gesetzlich versicherte Selbständige und Freiberufler wieder einen Krankengeldanspruch ab dem 42. Krankentag. Für die Zeit der Krankenphase davor ist es ratsam, wenn sich der Betroffene privat zusätzlich absichert.
Unterscheidungsmerkmale der Krankenkassen
Mit Einführung des Gesundheitsfonds könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass die Krankenkassen sich in ihren Leistungen nicht mehr unterscheiden. Die Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenkassen fast identisch. Unterschiede gibt es bei den so genannten Zusatz- und Serviceleistungen. So übernimmt nicht jede Krankenkasse die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung oder für eine homöopahtische Behandlung. Einige Krankenkassen bieten über Bonusprogramme oder Wahltarife ihren Versicherten finanzielle Anreize, besonders gesundheits- und kostenbewusst zu sein. Besondere Leistungen, wie verkürzte Wartezeiten, Sprechzeiten außerhalb der üblichen Sprechtstunde etc., können Krankenkassen über Kooperationsverträge zwischen Krankenkasse und Partnerarzt oder Gesundheitszentrum teilweise anbieten. Ein Vergleich der Krankenkassen in den Zusatzleistungen und Wahltarife kann sich daher durchaus lohnen. Sollte die Basisversorgung nicht ausreichen, kann über eine private Zusatzversicherung, zum Beispiel für Zahnersatz, weiter vorgesorgt werden.
