Experten suchen
Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragssatz
Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragssatz
Die verbindliche gesetzliche Definition des Beitragssatzes hat eine Entkoppelung von Ausgabenerhöhungen der Krankenkassen und Lohnnebenkosten zur Folge. Konnten vor der Reform Ausgabensteigerungen des Gesundheitswesens nicht durch Beitragszahlungen der Mitglieder abgedeckt werden, weil Löhne und Gehälter unproportional langsam anstiegen, so wurden die Mehrkosten in Form von Beitragserhöhungen refinanziert. Da Beitragserhöhungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern getragen werden mussten und sich die im internationalen Vergleich befindlichen Lohnnebenkosten dadurch erhöhten, schwächten diese unweigerlich den Faktor Arbeit in der Bundesrepublik.
Beitragserhöhungen sind nun per Gesetz ausgeschlossen, Finanzierungslücken müssen durch in ihrer Höhe unlimitierte Zusatzbeiträge der Kassen von den Versicherten getragen werden.
