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Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung
Eine erfolgsunabhängige BRE entsteht, wenn der Versicherungsnehmer im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Dieser Anspruch ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen dokumentiert und unabhängig vom Geshäftsergebnis der Gesellschaft.
Die Beitragsrückerstattung kann in mehren Formen in Anspruch genommen werden.
Als monatliche/jährliche Barauszahlung, als einmalige Beitragssenkung oder als dauerhafte Beitragssenkung.
Ist der Schadensverlauf günstig, Verwaltungs- und Betriebskosten geringer als geplant, sind die Beiträge zu vorsichtig kalkuliert oder weichen die Erträge aus Vermögensanlagen positiv gegenüber der Planung ab, entstehen erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Die Krankenversicherer verwenden die BRE unterschiedlich. Häufig werden mit diesen Geldern notwendige Beitragserhöhungen verhindert.
