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Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze
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Private Krankenversicherung - Bemessungsgrenze
Von der Beitragsbemessungsgrenze ist die Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden. Diese beschreibt jene Einkommensgrenze, ab deren Überschreitung der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und sich zu einem Wechsel zu einer privaten Kasse entscheiden kann.
Beitragsbemessungsgrenze in der Privaten Krankenversicherung
Auch hinsichtlich des Arbeitsgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung stellt die Beitragsbemessungsgrenze eine relevante Größe dar. Abhängig beschäftigte Privatversicherte erhalten ebenso wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Zuschüsse ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Werden dabei Tarife privater Versicherungsgesellschaften gewählt, welche preislich über dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen, so müssen Arbeitgeber lediglich Anteile bis zur Hälfte des Höchstsatzes der gesetzlichen Gesundheitsabsicherung leisten. Darüber hinaus gehende Kosten sind in diesem Zusammenhang vom Versicherungsnehmer zu tragen. Werden Tarife gewählt, die im finanziellen Rahmen des gesetzlichen Versicherungsschutzes liegen, wird die Hälfte der Versicherungsprämien von den Arbeitgebern getragen.
