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Was übrig bleibt - Übersicht
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Brutto ist nicht netto. Mit dem Gehaltsrechner schnell Sozialversicherungsbeiträge, Kirchen- und Lohnsteuer ermitteln. Ergebnisanalyse und interessante Tipps um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
>> Gehaltsrechner
Das Einkommensteuergesetz regelt die Fälle, in denen der Arbeitgeber keine Lohnsteuerjahresausgleich durchführen darf (siehe hierzu § 42b EStG), so z.B. wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird.
>> Lohnsteuer
Steuerpflichtig sind alle Kirchenmitglieder einer Kirchensteuer erhebenden kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit ist die Konfession maßgeblich für die Steuerpflicht.
>> Kirchensteuer
Träger der Sozialversicherung sind ausschließlich Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage zur Sozialversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) und wird teilweise durch weitere Vorschriften und Gesetze ergänzt.
>> Sozialversicherung
