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Mit Ausnahme der durch Bundesgesetze regulierten Verbrauchsteuern und Zölle fällt ein Großteil der in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länderverwaltungen.
Den unter den Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzverwaltungen angesiedelten Finanzämtern obliegt laut Finanzverwaltungsgesetz (FVG) als Landesbehörden die Verwaltung jener Vielzahl verschiedener Abgaben.
Örtlich zuständig ist stets jenes Finanzamt, in welchem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Liegen mehrere Wohnsitze vor, ist das Finanzamt im Bezirk des überwiegenden Aufenthalts des Steuerpflichtigen zuständig.
Finanzamt >>
Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen, das in der Bundesrepublik Deutschland erzielt wird, der Besteuerung. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob das Einkommen durch Arbeit verdient oder durch Erträge aus privatem Kapital generiert wird.
Als prominentes Beispiel der Kapitalsteuerarten ist aus aktuellem Anlass die vergangenes Jahr eingeführte Abgeltungssteuer zu nennen. Zinserträge aus angelegtem Kapital werden seither mit 25 Prozent besteuert.
Weitere Kapitalsteuerarten sind die Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Kirchensteuer und Lohnsteuer.
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