Finanzamt Steuerklassen
Finanzamt Steuerklassen
Uneingeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten ein Mal jährlich die Lohnsteuerkarte – meistens im Herbst – von Ihrer Gemeinde. Die Zuständigkeit der Gemeinde richtet sich nach dem Stichtag 20. September des Jahres, in dem der Arbeitnehmer mit seinem Hauptwohnsitz dort gemeldet ist. Letztmalig wird diese Vorgehensweise im Herbst 2010 erfolgen. Die Karton-Lohnsteuerkarte wird ab 2011 elektronisch durch ElsterLohn II ersetzt.
Die eingetragene Steuerklasse ergibt sich aus dem Familienstand des Arbeitnehmers. Daher sollte jeder Arbeitnehmer überprüfen, ob die bislang eingetragene Steuerklasse auch wirklich die günstigste ist.
Die Steuerklassenwahl erfolgt gemäß § 38b EStG nach einer festgelegten Steuerklasseneinteilung, die sich vor allem nach dem Familienstand richtet. Es gibt sechs Steuerklassen.
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Steuerklasse |
Personenkreis |
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Steuerklasse I |
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Steuerklasse II |
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Steuerklasse III |
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Steuerklasse IV |
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Steuerklasse V |
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Steuerklasse VI |
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