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Berufsunfähigkeit - Definition
Neuregelung der Berufsunfähigkeitsrente ab 1.1.2001
Seit dem 01. Januar 2001 wurden die gesetzlichen Ansprüche der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundlegend neu gefasst. Somit sind auch die Begriffe Erwerbsunfähigkeit- und Berufsunfähigkeit entfallen, der ehemalige Berufsschutz gilt nur noch in Form der Sonderregelung.
Diese Sonderregelung berührt jedoch lediglich alle vor dem 02. Januar 1961 geborene Versicherte. Das bedeutet, dass für diese Versichertengruppe, bei einer teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, auch weiterhin der Berufsschutz zum Tragen kommt. Einem Versicherten, der unfähig wird, seinen Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen weiterhin auszuüben, darf nur eine Tätigkeit zugewiesen werden, die eine Stufe unter seiner bisher ausgeübten Tätigkeit liegt. Wird beispielsweise ein Versicherter, der zuvor als Meister tätig war berufsunfähig, so kann er nicht als Hilfsarbeiter eingesetzt werden, auch, wenn diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zumutbar wäre. Wohl aber kann er als Meistergehilfe eingesetzt werden, wenn die Gesundheit dieses erlaubt, da das Tätigkeitsfeld eine Stufe unter seinem bisherigen liegt. In diesem Fall gilt zu beachten, dass die alte Definition der Berufsunfähigkeitsrente von 2/3-Zahlung der vollen Rente ebenfalls entfallen ist und nur die Hälfte der Rente bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Diese Sonderregelung berührt jedoch lediglich alle vor dem 02. Januar 1961 geborene Versicherte. Das bedeutet, dass für diese Versichertengruppe, bei einer teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, auch weiterhin der Berufsschutz zum Tragen kommt. Einem Versicherten, der unfähig wird, seinen Hauptberuf aus gesundheitlichen Gründen weiterhin auszuüben, darf nur eine Tätigkeit zugewiesen werden, die eine Stufe unter seiner bisher ausgeübten Tätigkeit liegt. Wird beispielsweise ein Versicherter, der zuvor als Meister tätig war berufsunfähig, so kann er nicht als Hilfsarbeiter eingesetzt werden, auch, wenn diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zumutbar wäre. Wohl aber kann er als Meistergehilfe eingesetzt werden, wenn die Gesundheit dieses erlaubt, da das Tätigkeitsfeld eine Stufe unter seinem bisherigen liegt. In diesem Fall gilt zu beachten, dass die alte Definition der Berufsunfähigkeitsrente von 2/3-Zahlung der vollen Rente ebenfalls entfallen ist und nur die Hälfte der Rente bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen
Was ist die eine vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung?
Versicherungen formulieren eine vollständige Berufsunfähigkeit so oder ähnlich:
“Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate oder dauernd ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn diese Ereignisse zu einem bestimmten Prozentsatz (Versicherungsabhängig) dauerhaft vorliegen.
Die private Berufsunfähigkeit greift ebenso im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Höhe des prozentualen Anteils der Zahlung wird anhand eines Punktesystems ermittelt, welches bei den verschiedenen Versicherungsanbietern variiert.
Die Leistungspflicht der Versicherungen besteht grundsätzlich, unabhängig davon, welche Gründe zur Berufsunfähigkeit geführt haben.
“Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate oder dauernd ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn diese Ereignisse zu einem bestimmten Prozentsatz (Versicherungsabhängig) dauerhaft vorliegen.
Die private Berufsunfähigkeit greift ebenso im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die Höhe des prozentualen Anteils der Zahlung wird anhand eines Punktesystems ermittelt, welches bei den verschiedenen Versicherungsanbietern variiert.
Die Leistungspflicht der Versicherungen besteht grundsätzlich, unabhängig davon, welche Gründe zur Berufsunfähigkeit geführt haben.
Wann liegt keine Berufsunfähigkeit vor?
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bilden in der Regel vorsätzlich oder durch eine Straftat herbeigeführte Gründe, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben, sowie bei Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter. Ausgeschlossen von der Versicherungsleistung sind Personen, die sich absichtlich erhöhten Gefahren aussetzen, wie zum Beispiel bei der Teilnahme an Hochgeschwindigkeitsrennen oder bei Benutzung von Raumfahrzeugen.
Häufig erkennen Versicherer keine Berufsunfähigkeit an, wenn Selbständige oder Gesellschafter über ihren Einfluss auf die betriebliche Situation durch zumutbare Umorganisation eine Tätigkeit ausüben können und eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber haben. Die Umorganisation muss wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig sein. Die dann ausgeübte Tätigtigkeit sollte mit seiner Gesundheit im Einklang stehen und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Häufig erkennen Versicherer keine Berufsunfähigkeit an, wenn Selbständige oder Gesellschafter über ihren Einfluss auf die betriebliche Situation durch zumutbare Umorganisation eine Tätigkeit ausüben können und eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber haben. Die Umorganisation muss wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig sein. Die dann ausgeübte Tätigtigkeit sollte mit seiner Gesundheit im Einklang stehen und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
