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Sozialleistungen in Deutschland
In Deutschland ist der Anspruch auf Sozialleistungen für jede einzelne Leistung gesetzlich streng geregelt. Hierbei steht den zuständigen Ämtern in der Regel ein Kontrollrecht hinsichtlich der Angaben des Antragstellers zu. In den meisten Fällen werden Leistungen ausschließlich auf Antrag gewährt. Vorraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller die Gegebenheiten, die den Anspruch auslösen, belegen kann und dies auch tut.
Die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen sind im Einzelnen recht unterschiedlich, wobei gerade in den letzten Jahren hier vermehrt Änderungen und immer neue Reformen zu verzeichnen sind.
Die wohl bekanntesten Sozialleistungen sind Arbeitslosengeld I, sowie das so genannte Hartz IV, das korrekterweise als Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Arbeitslosengeld II bezeichnet wird. Darüber hinaus existieren einige Ausbildungsförderungsleistungen wie BAföG und Bundesausbildungsbeihilfe, sowie staatliche Leistungen zur Förderung von Existenzgründungen, wie beispielsweise der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Das ab 2007 gewährte Elterngeld, aber auch das Kindergeld, stellten zwar keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne dar, werden aber im Volksmud dennoch oftmals als Solche bezeichnet.
