Vertragsgestaltung

Berufsunfähigkeit – Vertragsgestaltung


Der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Reihe von Optionen, unter denen gewählt werden kann.

Dazu gehören die Dynamisierung, um die Inflation auszugleichen, eine Karenzzeit, während der die Versicherung im Leistungsfall noch nicht zahlt, die Stundung der Beiträge für die Zeit, in der die Berufsunfähigkeit festgestellt wird und als entscheidender Faktor die Leistungsdauer, die möglichst bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden sollte.

Damit die Versicherung jederzeit an geänderte Lebenssituationen angepasst werden kann, bietet sich eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Entscheidend für die Höhe des Beitrages ist es letztlich auch, wie mit den Überschüssen verfahren wird.

Dynamischer Schutz durch dynamische Beiträge
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es sinnvoll eine Dynamik zu vereinbaren. Diese Vereinbarung hilft Ihnen das Inflationsrisiko auszugleichen.Mit dem jährlich steigenden Beitrag erhöht sich Ihr Versicherungsschutz automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Leistungsfall wird die Höhe der Rente jährlich entsprechend der Dynamik neu angepasst.
Kurzum: Wer auf der sicheren Seite sein will, vereinbart eine Dynamik des Vertrages.

Nachversicherungsgarantie
Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben in den Bedingungen eine Nachversicherungsgarantie vorgesehen.
Als Versicherungsnehmer sollte man darauf nicht verzichten. Die Nachversicherungsgarantie verpflichtet die Gesellschaften bei bestimmten Veränderungen im Leben des Versicherungsnehmers, eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung zu akzeptieren.
Diese Option unterliegt bestimmter Höchstgrenzen. Anlässe sind zum Beispiel die Heirat oder auch die Geburt eines Kindes.

Angemessenheit der Rente

Die Angemessenheit der Rente wird bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft.
Die zu vereinbarende Rente muss angemessen sein und im Verhältnis zum Einkommen des Versicherungsnehmers stehen. Bereits bestehende Bu-Versicherungen werden bei der Prüfung mit einbezogen.
Als Regel gilt, der gesamte BU-Schutz soll nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens sein.

Karenzzeit


Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist gleichbedeutend mit der Vereinbarung einer verzögerten Rentenzahlung im Leistungsfall.
Der Versicherungsnehmer muss bei festgestellter Berufsunfähigkeit, auf seine erste Rentenzahlung, entsprechend der Karenzzeit warten. Ziel dieser Vertragsvariante ist die Senkung der Versicherungsprämie.
Es gibt Karenzzeiten zwischen sechs und 24 Monaten.
Fazit: Wer an der Versicherungsprämie sparen will, muss im Schadensfall finanzielle Engpässe aus eigener Tasche überbrücken.
Bei der Bezahlung des ersten Versicherungsbeitrages, der zu Beginn des ersten oder einzigen Zahlungsabschnittes fällig ist, beginnt der Versicherungsschutz.

Versicherungsdauer

Die Vereinbarung der Versicherungsdauer regelt die Laufzeit des Vertrages zwischen den Vertragspartnern.
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich zu der vereinbarten Leistung und der Versicherungsnehmer zur Zahlung von Beiträgen.
Beispiel. Es wird eine Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart. Tritt in diesem Zeitraum der Berufsunfähigkeitsfall ein, leistet die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rentenzahlung bis zum 65. Lebensjahr.
Der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung der Beitragszahlung. Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt im Regelfall die Beitragszahlung.
Tipp: Eine Vertragslaufzeit bis zum Renteneintrittseinalter, das zurzeit beim 67. Lebensjahr liegt, ist empfehlenswert.
Versicherungsunternehmen gruppieren nach Risikomerkmalen. Hier wird bei bestimmten Berufen die Versicherungsdauer auf ein Höchst-Endalter begrenzt. Das ist meistens das 55. oder 60. Lebensjahr.
Achtung: Versicherungsgesellschaften bewerten Risiken unterschiedlich. Das Höchst-Endalter für einen Lehrer kann 55 aber 60 Jahre sein, es lohnt sich zu suchen.

Stundungsmöglichkeit
Vom Erkennen der Krankheit bis zur genauen Feststellung der Berufsunfähigkeit kann eine erhebliche Zeitspanne entstehen.
Die Weiterzahlung der Beiträge kann zu Problemen führen. Einige Versicherer stunden für diese Zeit die Beitragszahlung. Manchmal sogar zinslos.
Auch daran erkennt man einen guten Versicherer.

Gutachter
ei Berufsunfähigkeit sind Sie verpflichtet die Diagnose des Arztes der Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Dem Versicherer sind über Fragebögen die Sachverhalte zu schildern. Die Beantwortung machen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt.
In Einzelfällen verlangt das Unternehmen eine zweite Untersuchung durch eigene Mediziner. Bei unterschiedlichen Diagnosen empfiehlt es sich einen Gutachter einzuschalten.
Das Versicherungsunternehmen schlägt häufig drei Sachverständige vor. Sie haben als Versicherungsnehmer hier die Wahlmöglichkeit.

Überschussbeteiligung
Für die vertraglich festgelegten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge.
Das Versicherungsunternehmen garantiert dafür Versicherungsleistungen. Die vereinnahmten Beiträge werden zur Kostendeckung und zur Bildung von Rückstellungen für Garantieleistungen verwendet.
Die Erträge der Kapitalanlagen, die Anzahl der Berufsunfähigkeitsfälle und die Entwicklung der Kostenstruktur haben großen Einfluss auf die daraus entstehenden Überschüsse.
Aus diesem Grund kann für die Höhe nicht garantiert werden. Versicherungsnehmer partizipieren an den Überschüssen. Bei Vertragsabschluss kann man eine Sofortverrechnung mit den Beiträgen vereinbaren.
Alternativ werden diese Gelder am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Experten beraten Sie zu diesem Thema gerne.
Die Versicherungsunternehmen können in der Sparte Berufsunfähigkeit, bei über längere Zeit andauernde und nicht vorhersehbare gestiegenem Leistungsbedarf (z.B. bei Epidemien) die Versicherungsprämie für die Versicherungsdauer neu festzusetzen.
Durch diese Maßnahme können die vereinbarten Leistungen auch in der Zukunft gewährleistet werden. Es gibt Versicherungsgesellschaften die auf diese Regelung die im § 172 des Versicherungsvertragsgesetz geregelt ist, verzichten.

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