Forward-Darlehen

Kredit-Arten – Forward-Darlehen

Heute die Zinsen von morgen sichern


Im Rahmen der Bau- oder Eigenheimfinanzierung wird für einen bestimmten Zeitraum ein Darlehen zu einem vereinbarten Zinssatz benötigt. Die vereinbarte Zinsbindungsfrist ist meistens kürzer als die insgesamt notwendige Darlehenszeit. Zum Ende der Laufzeit dieser Zinsbindungsfrist muss sich der Darlehensnehmer über eine notwendige Anschlussfinanzierung informieren.

Bei der Anschlussfinanzierung handelt es sich um ein neues Darlehen zur Abdeckung der Restschuld. Der Darlehensnehmer muss die Darlehenskonditionen, wie Zins, Laufzeit, Ratenhöhe und Sondertilgungen mit der Bank neu verhandeln. Im Rahmen der Anschlussfinanzierung bietet sich auch die Gelegenheit zur Umschuldung (Wechsel der Bank). Im Hinblick auf die verschiedenen Konditionen bieten die Banken ein Darlehen an, das im Vorfeld, vor Ablauf der bisherigen Finanzierung, abgeschlossen wird. Dieser Voraus-Kredit, wird Forward-Darlehen, genannt.

Das Forward-Darlehen bietet dem Darlehensnehmer die Möglichkeit, sich die aktuellen Konditionen für einen späteren Zeitpunkt zu sichern. Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist insbesondere dann sinnvoll, wenn in Zeiten steigender Zinsen der aktuelle niedrigere Zins für die zukünftige Finanzierung gesichert werden soll. Das Forward-Darlehen ist meistens ein reguläres Annuitätendarlehen. Die für die Zukunft vereinbarten Kreditkonditionen können bis zu 5 Jahre vor dem eigentlichen Darlehensbeginn verbindlich festgelegt werden. Die Vorlaufzeit zwischen Vertragsabschluss und eigentlichem Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet.

In der Forward-Periode fallen keine Bereitstellungszinsen an,


die Banken verlangen aber für die Zinssicherheit einen Zuschlag. In der Vergangenheit bewegte sich dieser Zuschlag je nach Zinsniveau und Laufzeit zwischen 0,005% und 0,04% pro angefangenen Monat bis zur Inanspruchnahme des Darlehens. Dabei gilt die Regel, je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag, den die Bank verlangt. Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist ein verbindlicher Kreditvertrag, der nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, zum Beispiel weil die Zinsen sich anders entwickeln. Bei Nichtabnahme eines Forward-Darlehens wird eine vertraglich vereinbarte Nichtabnahmeentschädigung fällig.

Vorteile für den Darlehnsnehmer

Der Vorteil eines Forward-Darlehens liegt in der Zinssicherheit für den Darlehensnehmer. Insbesondere bei steigenden Zinsen kann der Darlehensnehmer über ein Forward-Darlehen seine zukünftige Zinsbelastung besser kalkulieren.

Das Risiko steigender Zinsen betrifft ihn in der Phase der Anschlussfinanzierung nicht, wenn bereits im Vorfeld das niedrigere Zinsniveau gesichert werden konnte. Daher ist ein Forward-Darlehen vor allem für Darlehensnehmer, die mit steigenden Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Anschlussfinanzierung rechnen, geeignet. Dies kann vor allem bei engen finanziellen Spielräumen, die keine zusätzliche Belastung zulassen, entscheidend sein.

Auch bei einem Forward-Darlehen empfiehlt sich vor Abschluss der Vergleich der Zinssätze und Konditionen von verschiedenen Anbietern.

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